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2 2016
TROCKENBAU
Journal
MEISTER- UND
BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG
Nach 2 Jahren Praxis ist die Ausbildung zum
Meister möglich. Die Meister- und Befähi-
gungsprüfung berechtigt zur selbstständigen
Berufsausübung eines Handwerks bzw. regle-
mentierten Gewerbes. Die Meisterprüfung
(fachliche und kaufmännisch-rechtliche Prü-
fung) besteht aus fünf Modulen.
Personen, die die Module eins bis vier der
Meisterprüfung abgelegt haben, dürfen sich
„Meister“ nennen. Das fünfte Modul besteht
in der Unternehmerprüfung. Die Befähigungs-
prüfung (fachliche und eventuell kaufmän-
nisch-rechtliche Prüfung) umfasst zwei bis fünf
Module.
Zur Führung der Bezeichnung „Meister“
oder „Meisterbetrieb“ sind nur Gewerbebetrie-
be berechtigt, deren InhaberIn oder gewerbe-
rechtliche Geschäftsführerin bzw. gewerbe-
rechtlicher Geschäftsführer die Meisterprü-
fung abgelegt haben. Die Zulassung zur Meis-
terprüfung ist nicht mehr an den Nachweis
einer abgeschlossenen Berufsausbildung und
einer zweijährigen Praxis gebunden. Zur Meis-
terprüfung ist zuzulassen, wer eigenberechtigt
ist. Wer den Befähigungsnachweis für ein
Handwerk erlangt hat, kann den Befähigungs-
nachweis für ein mit diesem Handwerk ver-
bundenes oder verwandtes Handwerk durch
eine Zusatzprüfung erbringen. Diese Zusatz-
prüfung gilt als Meisterprüfung für das ver-
bundene oder verwandte Gewerbe. Der Prü-
fungsstoff für die Meisterprüfung wird von
den zuständigen Fachorganisationen der Wirt-
schaftskammer Österreich nach Anhörung der
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TAG DER OFFENEN TÜR IN WIEN.
Fachlehrer und Skills Austria-Experte Manfred
Kurz (links) freute sich über den Besuch des
VÖTB-Vorstandes Ing. Nikolaus Voit (4.v.l. –
im Beisein seiner Tochter) sowie über den Wiener
Innungsmeister/Landesinnung Wien des Bauhilfs-
gewerbe, Ing. Thomas Stangl (5.v.l.), der auch
gleich seinen Sohn „zum Schnuppern“ mitbrachte.
Bundesarbeitskammer und anderer Stellen
erlassen und durch den Bundesminister für
Wirtschaft, Familie und Jugend, Wissenschaft
und Forschung bestätigt.
UNTERNEHMERPRÜFUNG
Die Unternehmerprüfung ist für alle Meister-
prüfungen und viele Befähigungsprüfungen als
verpflichtendes Modul vorgesehen.
Die Unternehmerprüfung kann entweder
gemeinsam mit, vor oder nach der Befähi-
gungsprüfung abgelegt werden – es müssen
die für die selbstständige Ausübung des
Handwerks erforderlichen betriebswirtschaft-
lichen und rechtlichen Kenntnisse nachge-
wiesen werden.
Die Unternehmerprüfung hat zum Ziel,
festzustellen, ob der/die KandidatIn die
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