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Foto: Ing. Hans Reiter
Was vom Trockenbauer, außer seiner Hauptarbeit, noch zu liefern und zu arbeiten ist und damit
einzukalkulieren wäre, sollte man als Unternehmer immer schon vor Arbeitsbeginn wissen.
Der Bauexperte Ing. Hans Reiter widmet sich auch im zweiten Teil diesem wichtigen Thema*.
TIPPS VOM BAUSACHVERSTÄNDIGEN
Die Nebenleistungen imTrockenbau –
alles gratis für den Bauherrn ?(Teil 2)
A. Grundlagen aus Önorm B 2110, Allg.
Vertragsbedingungen
Punkt 6.2.3: Mit den vereinbarten Preisen ist
die Erbingung von Nebenleistungen abgegol-
ten. Dies betrifft u.a. folgende Punkte:
(Anmerkung: den Önormen-Text gebe ich hier
– zum leichteren + schnelleren Verständnis –
in Kurzform wieder)
1) Erwirken der erforderlichen Bewilligungen
und behördlichen Genehmigung gemäß 5.4.2
Kommentar:
trifft den Trockenbauer kaum
2) Beistellung und Erhaltung der Absteckzei-
chen u. dgl. während der Ausführung der
eigenen Leistungen;
Kommentar:
trifft den Trockenbauer kaum
3) Messungen für die Ausführung und Abrech-
nung der eigenen Leistungen, inkl.
Messgeräte,Hilfsmittel, Arbeitskräfte.
Kommentar:
sehr wichtiger Punkt
4) Maßnahmen im Rahmen der öffentlich-
rechtlichen Bauführer-Funktion,…
Kommentar:
praktisch nie
5) Übernehmen oder Herstellen der Waagrisse
und Erhalten dieser.
6) Prüfen von vorhandenen Waagrissen.
Kommentar:
sehr wichtig
7) Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen für
Personen und Sachen.
Kommentar:
logisch!
8) sonstige Vorsorgen zum Schutze des Lebens.
Kommentar:
logisch!
9) Wasser, Strom, etc. besorgen.
Kommentar:
logisch!
10) Beistellung und Instandhalten der Klein-
geräte, Kleingerüste, Werkzeuge, etc.
Kommentar:
logisch!
11) Abladen, Transport, Lagern der Materia-
len, Werkstücke und Bauteile transportieren
zur Verwendungsstelle und Rest entfernen.
Kommentar:
logisch!
12) übliche Sicherungen der eigenen Arbeiten,
z. B. gegen schädliche Witterungs- und Tem-
peratureinflüsse, Beseitigung von Tagwasser.
Kommentar:
Tagwasser = Regen, Schnee,
undichte Install. Leitungen
13) Zulassen der Mitbenutzung der Gerüste
durch andere AN des AG.
Kommentar:
aber nur solange WIR
DIESE BRAUCHEN!
14) Beseitigen von Verunreinigungen, Abfäl-
len, Materialresten.
Kommentar:
logisch!
Nicht unter Nebenleistungen fällt die Ent-
sorgung von Verunreinigungen, Materialien
und Abfällen, welche als gefährlicher oder
kontaminierter Abfall zu klassifizieren sind
und aufgrund des vorhandenen Baubestan-
des bei der Erbringung der vereinbarten
Leistung anfallen.
15) Proben, Neben- und Hilfsmaterial liefern
+ verarbeiten
Kommentar:
Erledigt der Trockenbauer
auf Anforderung gerne.
Tipp 1: Ihr Angebot als Regieanbot:
Bei einem privaten Aufraggeber schreiben Sie
das Angebot sehr detailliert, also Sie beschrei-
ben wie viele Ständer welcher Dimension Sie
brauchen (inkl. Ständeabstand), wie viele m²
Platten welcher Stärke und Qualität, wie viele
und die Art der Dübel, die Stärke und Qualität
der Dämmwolle, etc. Sie schreiben sowohl am
Anfang des Angebotes als auch am Ende des
Angebotes, dass „die Arbeiten nach tatsächli-
chem Aufwand und Verbrauchsmaterial abge-
rechnet werden“, somit haben Sie einen Regie-
auftrag und können alle anfallenden Aufwen-
dungen (Stunden, Material, Transportkosten,
Kosten des Busses, etc.) extra verrechnen.
Tipp 2: Das Angebot an einen Privaten
als Pauschalangebot:
Hier müssen Sie sämtliche Haupt- und Neben-
leistungen in Ihrer Mengenaufstellung so gut
erfassen, dass Ihnen nachher nichts fehlt, da die
Möglichkeit etwas nach zu verrechnen bei einem
echten Pauschalangebot (Beispiel: Trockenbau-
wände lt. Einreichplan: Pauschale 10.000,–) nicht
gegeben ist. (Ganz im Gegensatz zumTipp 1!)
*Teil 1: Ausgabe 2/2015, Seite 20
TROCKENBAU
Journal 3 2015
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DERBAUEXPERTE
Ing. Hans Reiter
Gerichtlich beeideter
und zertifizierter
Sachverständiger mit
langjähriger Gutach-
tererfahrung für
Gerichte, Baumeister,
Architekten, u.a.
Spezialist für
Mehrkosten-
forderungen/Claim
Management und
Experte in der
Mangelbeurteilung
Kommentare, Anregungen, Fragen:
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