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TROCKENBAU
Journal 2 2018
A K T U E L L
Wolfgang Stöckl neuer
Ombudsmann des VÖTB
Vorsicht bei Personalleasing
Mitgliederservice
VÖTB Regionalmeetings
Im Frühjahr 2018 hat Wolfgang Stöckl, allgemein beeideter und gericht-
lich zertifizierter Sachverständiger aus Hall in Tirol, die ehrenamtliche
Funktion eines Ombudsmanns im VÖTB übernommen. Damit stehen den
Verbandsmitgliedern nun fünf Ombudsmänner beratend zur Seite.
Um saisonale Schwankungen auszugleichen, Spitzenzeiten abzudecken oder bei fehlenden fachlichen
Ressourcen greifen Bauunternehmen immer öfter auf Personalleasing zurück. Über die damit verbundenen
Chancen und Risiken referierte Hermann Danner, Sprecher der Berufsgruppe Personaldienstleistung WKOÖ,
im Rahmen der diesjährigen Regionalmeetings des VÖTB.
S
elbst bei sorgfältigster Arbeit auf der
Baustelle kann es zu unterschiedlichen
Auffassungen über die Qualität der
Ausführungen kommen. Nicht jede Mei-
nungsverschiedenheit muss vor Gericht ausge-
handelt werden. In den meisten Fällen ist es
möglich und sinnvoll, eine außergerichtliche
Einigung zu finden. Genau das ist Ziel der
Ombudsmänner des VÖTB. Sie besichtigen
die Baustelle, beraten und führen Gespräche
im Sinn einer Mediation.
Österreichweit stehen fünf VÖTB-Ombuds-
männer unterstützend bereit. Sie alle sind als
Sachverständige akkreditiert. Im Rahmen ihrer
Arbeit als Ombudsmann erstellen sie allerdings
keine Gutachten, sondern stehen ausschließ-
lich aufklärend und beratend zur Seite.
Jeder Gewerbebetrieb, der Mitglied im
VÖTB ist, kann den Ombudsmann einmal im
A
rbeitskräfteüberlasser sind für viele Bau-
unternehmen mittlerweile zu unverzicht-
baren Partnern geworden. Sie fungieren
als externe Personalabteilung, die rasch und flexi-
bel die nötigenMitarbeiter engagieren und in den
Betrieb bringen sollen. Die beauftragenden
Unternehmen ersparen sich das Risiko der Fehl-
einstellung, erhöhte Recruitungkosten oder auch
Motivationsverluste. Sie bekommen die Mitar-
beiter gewissermaßen zur Probe. Für Danner ist
offensichtlich: „Bereits jetzt versucht rund die
Hälfte aller Unternehmen durch Zeitarbeit geeig-
netes Personal für Fixanstellungen zu finden.“
So verlockend die Vorteile des Personallea-
Jahr zu besonderen Mitgliedskonditionen kon-
taktieren. Der VÖTB übernimmt die Kosten für
dessen Dienstleistung bis zur Höhe von 50 %
des Jahresmitgliedsbeitrags.
Arbeitgeber im Sinne der Arbeitnehmerschutz-
vorschriften gilt. Das bedeutet, dass der Arbeit-
geber auch die Fürsorgepflicht gegenüber den
überlassenen Arbeitskräften trägt. Und sollte
der Arbeitskräfteüberlasser den Lohn nicht zah-
len, kann u. U. das beauftragende Unterneh-
men zur Kasse gebeten werden.
Aus all diesen Gründen rät Danner dazu, das
Engagement eines Personalüberlassungsunter-
nehmens zur Chefsache zu machen und sich die
Qualifikation der Partner genau anzusehen.
Mitglieder des VÖTB können die Folien des
Vortrags auf
-
te downloaden.
Region Ost (W, NÖ, Bgld):
Gregor Todt,²gregor.todt@trustone.at
Region West (T, Vbg):
Lothar Kurzemann,²lothar.kurzemann@vol.at
Wolfgang Stöckl,
Region Süd (Stmk, K):
Rainer Haubenwaller,²r.haubenwaller@rhtb.at
Region Mitte (OÖ, Sbg):
Sascha Lüftner,²lueftner@fl-bau.at
OMBUDSMÄNNER FÜR DI E VÖTB¨REGIONEN
sings auch sind, ganz risikolos ist es für das
beauftragende Unternehmen nicht. Unterneh-
men im Baubereich sehen sich mit sehr spezi-
fischen Themen konfrontiert.
Dazu einige Beispiele: Wer Arbeitskräfte für
Bauleistungen sucht, muss sich genau über die
Bestimmungen der Auftraggeberhaftung infor-
mieren. Überlasser haften grundsätzlich nicht
für die fehlerhafte Ausführung einer Leistung
oder für Schäden, die Arbeitskräfte im Rahmen
der Tätigkeit verursachen. Die Arbeitsnehmer-
schutzbestimmungen sind natürlich in jedem
Fall einzuhalten, da der Betrieb des Beschäfti-
gers für die Dauer des Arbeitsverhältnisses als