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4 2014
TROCKENBAU
Journal
auch der Arbeitnehmer haben sich ebenso wie
zwei große Player - Asfinag und ÖBB - zuletzt
eindeutig für das Bestbieterprinzip ausgespro-
chen. In Juristenkreisen wird bereits von einer
Novelle zum Bundesvergabegesetz berichtet, die
2015 das Bestbieterprinzip vorsehen soll. Diese
Entwicklungen sind sehr vielversprechend. In
Niederösterreich nehmen wir seit fünf Jahren bei
einigen Projekten qualitative Vergabekriterien
auf. Wichtig ist jedoch der gesetzliche Rahmen,
einerseits das Vergaberecht und andererseits die
Rechtsprechung zur Untreue im Sinne des § 153
StGB. Öffentliche Auftraggeber sind zur sorgfäl-
tigen Verwaltung der ihnen anvertrauten Steu-
ergelder angehalten. Dies steht in einem Span-
nungsverhältnis zum Bestbieterprinzip.
T
BJ:
Welche qualitativen Kriterien berück-
sichtigen Sie in Niederösterreich konkret?
Die Beschäftigung von Lehrlingen ist wichtig.
Bei manchen Projekten verlangen wir ein Kon-
zept über die Bauorganisation. Auch ein Fach-
gespräch kommt infrage, bei dem die Qualifi-
kationen von Schlüsselpersonen entscheidend
sind. Ökologische Kriterien, z.B. emissionsar-
me LKWs, wurden ebenfalls angewendet.
T
BJ:
Welche Vergabekriterien stehen auf
Ihrer Wunschliste?
Ganz wichtig ist die Einschränkung der Beauf-
tragung von Subauftragnehmern. Sinnvoll wäre
es auch, den ökologischen Fußabdruck eines
Vorhabens zu beachten, das heißt z.B. Wege zu
beschränken. Davon könnten regionale Unter-
nehmen profitieren. Weitere wichtige Punkte
könnten Zertifizierungen sein oder Nachweise
von Schulungen. Das Verhältnis zwischen Preis
und Qualität sollte 50:50 ausmachen.
T
BJ:
Gibt es beim Bestbieterprinzip auch
Gefahren?
Zu viel Bürokratie kann das Verfahren natürlich
verkomplizieren. Eine Gefahr sehe ich darin, dass
Verfahren häufiger angefochten werden.Wenn der
Preis entscheidend ist, ist dies ein hartes Kriterium.
„Qualitative“ Kriterien könnten häufiger ange-
fochten werden. Damit kann das Verfahren ver-
schleppt werden und Zeit ist bekanntlich Geld.
T
BJ:
Wir danken für das Gespräch!
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AK T UE L L
ZIELE. Keine Subunternehmer,
dafür Lehrlingsbeschäftigung,
ökologische Kriterien und Qualifikationen
sollen die Vergabe entscheiden.
In Juristenkreisen
wird bereits von
einer Novelle zum
Bundesvergabegesetz
berichtet, die2015 das
Bestbieterprinzip
vorsehen soll. Diese
Entwicklungen sind
sehr vielversprechend.
Gerhard Tretzmüller
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