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Neben dem Amt des Landrats nahm während der Weimarer Zeit die Zahl der Sonderbehörden im Kreis deutlich zu. 1932 gab es jeweils folgende Einrichtungen: Schulamt, Katasteramt, Hochbauamt, Eichamt, Gesundheitsamt, Kreisveterinäramt, Gewerbeaufsichtsamt, Kulturamt, Wasserbauamt und so weiter. Die Leiter dieser Behörden sollten eng mit dem Landrat zusammenarbeiten, in einigen Bereichen schlossen sich die Behörden auch zu Kreisämtern zusammen, in denen beide zuständig waren, so etwa beim Schulamt. Zugleich erweiterte sich das Aufgabenfeld erheblich, nicht zuletzt durch die Übertragung der öffentlichen Fürsorge, gewissermaßen der modernen Sozialhilfe. Mehr öffentliche Aufgaben erzeugten auch erhebliche Kostensteigerungen: Gegenüber der Zeit unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg hatten sich die Gesamtausgaben der preußischen Kreise schon bis 1924/25 mehr als verdoppelt, die Kosten für Wohlfahrts- und Kulturaufgaben versechsfacht.
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