erdgeschosswohnung bad bramstedt
In Schleswig-Holstein gaben sich im Laufe des Jahres 1946 alle Kreise neue, zum Teil sehr unterschiedliche Satzungen zur Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten. Der Versuch, 1948 eine neue Kreisordnung als neue gemeinsame Grundlage zu schaffen, scheiterte am Einspruch der britischen Militärregierung und konnte erst nach der Gründung der Bundesrepublik beziehungsweise der Verabschiedung des Grundgesetzes umgesetzt werden.
Vergleichswertverfahren: Dieses Bewertungsverfahren kommt bei Grundstücken sowie typisierten Wohngebäuden zur Anwendung. Der Verkehrswert wird aus den erzielten Preisen ähnlicher Objekte abgeleitet, die in letzter Zeit in vergleichbarer Lage und mit identischer Nutzung verkauft wurden. Grundlage dafür sind die Daten des Gutachterausschusses. Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Wohnobjekten und bei Gewerbeimmobilien ist das Ertragswertverfahren erste Wahl. Die Kenntnis der aktuellen Mietverträge ist dafür grundlegend. Neben der Lage fließen u. a. die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten des Gebäudes sowie die Mieteinnahmen in die Berechnung ein. Sachwertverfahren: Diese Methode wird bei vermieteten als auch freien Immobilien genutzt. Hier kommt es bei der Wertermittlung nicht vordergründig auf den Ertrag des Objekts an (z. B. selbst genutzte Eigenheime). Der Verkehrswert errechnet sich aus der Summe von Bodenwert (Bodenrichtwert-Tabellen) und Sachwert des Gebäudes.