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ÖEH-Obfrau Christa Pachler bedank-
te sich bei der Firma Schlüter Systems
für die Zusammenarbeit. Es sei wich-
tig, die VÖEH-Mitglieder, aber auch interes-
sierte Nicht-Mitglieder, über die Arbeit des
Verbandes auf dem Laufenden zu halten und
sie mit Informationen zu versorgen.
Referent Klaus-Dieter Berger von der Firma
Schlüter Systems schilderte eindrucksvoll die
Vorteile der Belagskonstruktionstechnik
BEKOTEC, das verwölbungsfreie, dünn-
schichtige, fugenlose, leichte und schnell ver-
legbare Estrichsystem für innen und außen.
Schlüter
®
-BEKOTEC ist die sichere Belags-
konstruktionstechnik für die Herstellung ris-
sefreier und funktionssicherer Estriche und
Heizestriche in niedrigen Schichtdicken ab 52
mm (inkl. 20 mm Dämmung). Neben Fliesen
und Naturstein können auch andere Belags-
materialien auf dem BEKOTEC-Estrich ver-
legt werden. Dieses System basiert auf der
Polystyrol-Estrichnoppenplatte, die direkt auf
den tragfähigen Untergrund oder über han-
delsübliche Wärme- und/oder Trittschall-
dämmmatten ausgelegt wird.
Klaus-Dieter Berger appellierte am Ende
seines Vortrages an die Zuhörer, offen für
Neues zu sein und sagte augenzwinkernd:
„Machen Sie alles so wie immer, aber denken
Sie ab und zu auch an uns“.
Anschließend sprach Ing. Robert Tucheslau
vom VÖEH aus der Sicht der Estrich-Herstel-
ler, wie man „Fallen auf der Baustelle“ mit den
neuen ÖNORMEN entgegenwirken könne.
Sein Vortrag befasste sich in erster Linie mit den
einzukalkulierenden Leistungen in den Vorbe-
merkungen von Leistungsbeschreibungen bzw.
in den daraus resultierenden Verträgen.
Wesentliche einzurechnende Leistungen
wurden aufgezeigt, die sich oftmals nachträg-
lich als „Fallen in der Baustellenabwicklung“
herausstellen. In diesen Fällen wäre als Sicher-
heitsnetz auf die Einhaltung der jeweiligen
Norm zu bestehen und sich bei den Auftrags-
verhandlungen nicht aushebeln zu lassen.
Ing. Robert Tucheslau ging in seinem
anschaulichen Vortrag ins Detail und erläuter-
te anhand mehrmals vorkommender Klauseln
die Problematik.
LEISTUNGSUMFANG
„Direkte oder indirekte Leistungen sind in
den Einheitspreisen einkalkuliert.“
Abgesehen davon, dass sich der Ausschrei-
bende nicht klar war, was er eigentlich meint,
sollte bei einem positionsweisen Leistungsver-
zeichnis jede Leistung definiert sein.
Hier ist die ÖNORM B 2232 Werkvertrags-
norm mit folgenden Punkten unverzichtbar
und sollte nicht eingeschränkt werden:
‡
Pkt. 4.1 Allgemeines
‡
Pkt. 4.2 Leistungsbeschreibung und Ausmaß
4.2.2. Angaben
4.2.3. Eigene Positionen
‡
Pkt. 4.3 vom Auftraggeber zu erbringende
Voraussetzungen (Einsatz von Dampfbrem-
sen, Verhinderung von Zugluft, Schutz vor
Austrocknen, Schutz bis zur Verlegereife)
‡
Pkt. 5.3.2 Prüf- und Warnpflicht (Grund-
sätzlich gilt dies für den Kunden, Achtung
– Generalunternehmer sind Sachverständige
und können sich nicht ausschließlich hinter
Der VÖEH – Verband der österreichischen Estrich-Hersteller –
lud gemeinsam mit der Firma Schlüter Systems zu Fachvorträgen sowie
zum Meinungs- und Informationsaustausch nach Eugendorf in Salzburg
ein. Am Programm standen wesentliche Erkenntnisse zu den neuen
ÖNORMEN sowie Neues im Bereich der Estrichverarbeitung.
T HEMA
58
Fallen auf der Baustelle
Neuigkeiten für Estrich-Hersteller
TROCKENBAU
Journal 3 2014
FACHVORTRÄGE.
Verbandsmitglieder, aber auch
Nicht-VÖEH-Mitglieder zeigten
in Eugendorf Interesse an den Fachvorträgen
von VÖEH und Schlüter Systems.
Fotos: VÖEH
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