Allgemein

Ziel und Zweck

Das vorliegende Dokument soll als Richtlinie für die Durchführung der periodischen Nachführung und Homogenisierung im Kanton Solothurn dienen. Ziel ist es, dass die periodische Nachführung und die Homogenisierung im Kanton Solothurn einheitlich ausgeführt werden.

Wichtig

Im Rahmen der periodischen Nachführung und Homogenisierung werden nicht alle Objekte gemäss Handbuch der amtlichen Vermessung Kanton Solothurn korrigiert. In diesem Dokument ist festgelegt, welche Objekte in der periodischen Nachführung und Homogenisierung zu korrigieren sind und welche nicht.

Begriffe

Laufende Nachführung

Laufend nachgeführt werden alle Objekte der amtlichen Vermessung, bei denen ein Meldewesen organisiert werden kann. Demnach sind alle Objekte, deren Errichtung oder Änderung bewilligungspflichtig sind, laufend nachzuführen. Mit der laufenden Nachführung soll die amtliche Vermessung vor allem im bebauten Gebiet aktuell gehalten werden.

Beispiel: Bau eines Gebäudes

Wichtig

Die laufende Nachführung wird nach Handbuch der amtlichen Vermessung Kanton Solothurn ausgeführt.

Periodische Nachführung (PNF)

Periodisch nachgeführt werden alle Objekte, für die kein Meldewesen organisiert werden kann. Mit der periodischen Nachführung soll die amtliche Vermessung vor allem ausserhalb des Baugebietes aktuell gehalten werden.

Beispiel: Waldrand

Homogenisierung

In Folge des technischen Wandels, neuer Erkenntnisse, unterschiedlicher bzw. sich wandelnder Richtlinien und unterschiedlicher Praxis sind die Vermessungswerke auch im Standard AV93 nicht einheitlich. Sobald die Daten der amtlichen Vermessung über die Operatsgrenze hinaus verwendet werden, sind diese strukturellen und inhaltlichen Inhomogenitäten störend oder können bei den Benutzerinnen und Benutzern zu einem erheblichen Nachbearbeitungsaufwand führen. Bestehende Vermessungswerke sind zu bereinigen, so dass strukturelle und inhaltliche Inhomogenitäten nur noch geringfügig existieren.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 22: "Sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen der Nachführungspflicht."
Art. 24: "Alle Daten, die nicht der laufenden Nachführung unterliegen, sind periodisch nachzuführen. Jede periodische Nachführung hat sich jeweils über ein grösseres zusammenhängendes Gebiet zu erstrecken."
  • Technische Verordnung des VBS über die amtlichen Vermessung (TVAV)
  • Verordnung über die amtliche Vermessung (VaV-SO)
Art. 16: "Daten, die nicht laufend nachgeführt werden, sind in der Regel alle sechs bis zwölf Jahre periodisch nachzuführen."
  • Handbuch der amtlichen Vermessung des Kantons Solothurn
  • Richtlinie der Arbeitsgruppe KKVA „Periodische Nachführung der amtlichen Vermessung“ (PNF_KKVA)
  • AV-Express Nr. 2010 / 08: Grundlagen für die Pauschalierung der bundesbeitragsberechtigten Kosten bei der «ersten» periodischen Nachführung (PNF) der amtlichen Vermessung (AV)

Vergleichsdaten

Als Referenz dient hauptsächlich das aktuelle Orthofoto. Um die Vollständigkeit der Daten der amtlichen Vermessung zu überprüfen oder bei Interpretationsschwierigkeiten können weitere Vergleichsdaten helfen. Solche Vergleichsdaten sind meist unabhängig der amtlichen Vermessung erfasst und können deshalb für einen Vollständigkeitsvergleich sinnvoll sein. Folgende Vergleichsdaten sind in der QGIS-Fachschale integriert:

Wichtig

Bitte die Herkunft dieser Daten beachten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten kann nicht garantiert werden.

Layername (QGIS) Beschreibung Herkunft Erhebungszeitpunkt
DTM Digitales Höhenmodell (Gradientenbild) Abgeleitetes LiDAR-Produkt 2014
DOM Digitales Oberflächenmodell (Relief) Abgeleitetes LiDAR-Produkt 2014
GEWISSO Gewässerinformationssystem Digitalisiert ab Übersichtsplan 1:10‘000 2012
Wanderwege kantonal flächendeckende Grundlage der Fuss- und Wanderwege Digitalisiert ab LK25 2012
Freileitungen (ARP) Freileitung Digitalisiert ab LK25, SIKOSO-Daten 2007
Abbaustellen (AFU) Richtplan - Abbaustellen   2012
Flachmoore (AFU) Flachmoore Feldbegehung durch ANL AG, digitalisiert 2006
Flachmoore (BAFU) Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung Digitalisiert ab Kartierung 1987-1990 1987-1990, 2001, 2004, 2007
Hochmoore (BAFU) Bundesinventar der Hochmoore von nationaler Bedeutung Digitalisiert ab Kartierung 1988-1990 1988-1990, 2003, 2007
Reservoir Gewässeranalyse Datenbank Solothurn GASO Digitale Eingabe der Koordinaten 2006-2008
Waldplan Forstliche Plangrundlagen AV als Grundlage, Feldkontrolle durch Förster alle 10 Jahre neu erstellt
Radio- und Fernsehsender Daten von geo.admin.ch    
Mobilfunkantennen UMTS Daten von geo.admin.ch    
Mobilfunkantennen GSM Daten von geo.admin.ch    
SBB Daten vom Bahnunternehmen Messung (Anforderung Qualität AV93 erfüllt VAV Ar. 46) laufende Nachführung

Vorgehen beim Projekt Periodische Nachführung und Homogenisierung

_images/Diagramm_Vorgehen.png

In einem ersten Schritt werden die Objekte, die nachzuführen resp. die zu homogenisieren sind, detektiert. Eine QGIS-Fachschale unterstützt die Detektierung. Dazu ist das AV-Operat im Interlis-Format in die QGIS-Fachschale zu importieren (siehe https://docs.google.com/document/d/17wjFH5ijcSMELjZeC_23ZwY4X9RuDFk7_Rudk6peHGI/edit?usp=sharing).

Wichtig

Als Referenz für die Detektierung wird hauptsächlich ein aktuelles Orthofoto verwendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mutationen in der AV, die jünger als das Orthofoto sind, nicht an die Situation des Orthofotos angepasst werden. Zum Beispiel kann ein Strassenobjekt (Ausbau einer Strasse) in der AV aktueller sein als auf dem Orthofoto.

Detektierung nach Gruppen

Um den Überblick bei der Detektion zu erhalten, werden die Objekte gruppenweise untersucht. Der Vorteil beim gruppenweisen Vorgehen ist, dass man sich auf ein Thema konzentrieren kann. Folgenden Gruppen wurden gebildet:

Gruppe Bemerkung
Strasse Alle Objekte im Strassenbereich werden kontrolliert.
Bahn Alle Objekte im Bahnareal werden kontrolliert.
Gewässer Alle Objekte entlang dem fliessenden Gewässer und stehenden Gewässer werden kontrolliert.
Bebautes Gebiet Alle Objekte in bebauten Gebieten werden kontrolliert. Dazu zählen auch Höfe und Reservoire im TS3/4.
Bestockte Fläche Alle bestockten Objekte werden kontrolliert.
Landwirtschaft Alle Objekte, die für die Landwirtschaft als Nutzfläche dienen, werden kontrolliert.
Seltene Objekte Alle Objekte die nicht häufig vorkommen.
Perimeterrand Kontrolle der Objekt am Perimeterrand mit der Nachbargemeinde.

Mängelpunkte/-linien erfassen

Werden Objekte gefunden, bei denen die AV angepasst werden muss, sind diese mit einem Mängelpunkt oder -linie zu kennzeichnen. Mängellinien werden nur bei Linien- und Flächenobjekten, welche eine Lagedifferenz aufweisen oder fehlen, erfasst.

Zu den Mängelpunkt/-linien werden folgende Attribute erfasst:
Attributname Beschreibung
Gruppe Zuweisung der Gruppe (Strasse, Bahn, Gewässer, Bebautes Gebiet, Bestockte Fläche, Landwirtschaft, Seltene Objekte, Perimeterrand)
Art Auswahl der BB.Art oder EO.Art die momentan in der AV vorhanden ist. Ausnahme bei Objekten die fehlen. Da soll die BB.Art oder EO.Art abgefüllt werden, die eben neu zu erheben ist.
Fehler
Lagedifferenz Feststellung einer Lagedifferenz grösser als die Toleranz (siehe Toleranzen) zwischen der AV und dem Orthofoto .
Löschen Objekt ist aus der AV zu löschen. Dies ist auch der Fall, wenn das Objekt den Aufnahmekriterien nicht genügt.
fehlt Objekt fehlt in der AV
umattribuieren Objekt ist falsch attribuiert und eventuell in der falschen Topic (EO <-> BB). Geometrie wird nicht verändert.
Darstellung nicht nach Richtlinie Objekt ist nicht nach aktuellen Richtlinie dargestellt
weitere Falls ein Fehler in keine Fehlerart passt, kann dieser unter “weitere” erfasst werden
Feldkontrolle Falls eine Interpretation auf dem Orthofoto nicht möglich ist (z.B. durch Schatten oder Sichthindernisse wie Bäume), können die betroffenen Objekte auf dem Feld kontrolliert werden. Dazu ist ein Häklein zu setzen. So können die Objekte auf dem Feld gezielt begangen werden. Falls die Feldkontrolle ergibt, dass keine Bereingung in der AV vorgenommen werden muss, kann der Mängelpunkt resp. die Mängellinien gelöscht werden.
Laufende Nachführung Für die Kostenverteilung der Bereinigungsarbeiten muss zwingend zwischen laufender und periodischer Nachführung resp. Homogenisierung unterschieden werden.
Terrestrische Aufnahme Für die Berechnung der Kosten ist die Information, ob eine Terrestrische Aufnahme nötig ist, relevant. (siehe Bereinigung der Mängel)
Bemerkung Beliebige Bemerkungen können hier angebracht werden. Falls ein Objekt umattribuiert wird, ist hier die neu BB.Art oder EO.Art aufzuführen.

Bemerkung

Falls mehrere der vordefinierten Attributwerte unter dem Attribut Fehler zum Mängelpunkt resp. Mängellinie passt, wird pro Fehler ein Mängelpunkt resp. eine Mängellinie erfasst.

Bereinigung der Mängel

Die Mängel sind zu bereinigen. Dazu können die Objekte falls möglich ab dem aktuellen Orthofoto (Auflösung 12.5 cm) digitalisiert werden.

_images/Erfassungsmethode.png

Beurteilung der Methoden; Quelle: Richtlinie der Arbeitsgruppe KKVA periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung mit kantonalen Anpassungen (Anpassungen sind markiert mit *)

_images/Legende_Erfassungsmethode.png

Kosten

Die Kosten für die laufende Nachführung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Als Beilage zu der Rechnung ist das Schreiben Warum diese Rechnung beizulegen. Die laufende Nachführung kann zeitlich mit der PNF/Homogenisierung oder nachträglich erfolgen. Für die Kostenverteilung der Bereinigungsarbeiten muss zwingend zwischen laufender und periodischer Nachführung resp. Homogenisierung unterschieden werden.

Kostenverteilung Beschreibung
Laufende Nachführung
BB.Gebäude fehlt/löschen (< 10 Jahre)
EO.Unterstand fehlt/ löschen (< 10 Jahre)
EO.unterirdisches_Gebaeude fehlt/löschen (< 10 Jahre)
BB.Wasserbecken fehlt/löschen (< 10 Jahre)
EO.Reservoir fehlt/löschen (< 10 Jahre)
EO.Lärmschutzwand fehlt/löschen (< 10 Jahre)
BB.Strasse_Weg fehlt (< 10 Jahre)
BB.Parkplatz fehlt/löschen (< 10 Jahre)
BB.Steinbruch fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
BB.Kiesgrube fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
BB.Deponie fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
BB.uebriger_Abbau fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
PNF/Homogenisierung
alle Lagedifferenzen (ausgenommen Abbau oder Deponien)
alle Objekte die älter als 10 Jahre sind, die fehlen resp. zu löschen sind
alle Objekte, die umzuattribuieren sind
alle Objekte, die nicht nach Richtlinien dargestellt sind

Die Kosten der periodischen Nachführung und Homogenisierung werden vom zuständigen Nachführungsgeometer resp. der zuständigen Nachführungsgeometerin in zwei Etappen (Detektierung, Bereinigung) offeriert. Der Anteil der Feldarbeiten in Prozent am Gesamtaufwand bei der PNF und Harmonisierung ist tief zu halten. Als Richtwert gilt ein Anteil von jeweils maximal 15%.

Dokumentation

Plan für Feldkontrolle

Die Objekte, die auf dem Orthofoto schwierig zu interpretieren sind, werden auf dem Feld kontrolliert. Dazu sind alle Mängel mit dem Häklein Feldkontrolle zu selektieren und auf einem Plan darzustellen. Auf dem Feld werden die Bemerkungen der Kontrollergebnisse direkt in den Plan notiert.

Bereinigung

Können Objekte nur durch Aufnahmen (GNSS oder Tachymeter) im Feld erfasst werden, sind diese Aufnahmen gemäss Anhang B der TVAV zu protokollieren. Objekte, die digitalisiert werden, können direkt angepasst werden. Ein ITF (an AGI abzugeben) vor der Bereinigung sichert den alten Zustand. Durch das Attribut Terrestrische Aufnahme in der Mängelliste ist genau nachzuvollziehen, wo digitalisiert wurde.

Wichtig

Auf korrekte Erfassung in Tabelle BBNachführung und EONachführung ist zu achten. D.h. die Objekte der Tabelle Bodenbedeckung und Einzelobjekt müssen einem Objekt in Tabelle BBNachführung resp. EONachführung mit Beschreibung PNF zugeordnet werden.

Unternehmerbericht

Nach Abschluss der Arbeiten ist ein technischer Bericht gemäss der Vorlage zu verfassen.

Verifikation

Die Verifikation wird in zwei Schritten durchgeführt.

  1. Wird nach der Mängeldetektion durchgeführt. Dazu ist die Mängelliste (als Excelliste und als Shape-File) und ein ITF SO pro Gemeinde auf einer DVD abzugeben. Der Feldplan mit den Kommentaren der Feldbegehung und ein technischer Bericht ist ebenfalls mit abzugeben.
  2. Wird nach der Bereinigung der Mängel durchgeführt. An das AGI ist pro Gemeinde ein ITF SO vor der Bereinigung und ein ITF SO nach der Bereinigung (kontrolliert mit MOCHECKSO) auf einer DVD abzugeben. Die abgearbeitete Mängelliste und der ergänzte technische Bericht ist ebenfalls mit abzuliefern.

QGIS Fachschale PNF/Homogenisierung

Anleitungen zu QGIS Fachschale PNF/Homogenisierung unter: https://docs.google.com/document/d/17wjFH5ijcSMELjZeC_23ZwY4X9RuDFk7_Rudk6peHGI/edit?usp=sharing