Das vorliegende Dokument soll als Richtlinie für die Durchführung der periodischen Nachführung und Homogenisierung im Kanton Solothurn dienen. Ziel ist es, dass die periodische Nachführung und die Homogenisierung im Kanton Solothurn einheitlich ausgeführt werden.
Wichtig
Im Rahmen der periodischen Nachführung und Homogenisierung werden nicht alle Objekte gemäss Handbuch der amtlichen Vermessung Kanton Solothurn korrigiert. In diesem Dokument ist festgelegt, welche Objekte in der periodischen Nachführung und Homogenisierung zu korrigieren sind und welche nicht.
Laufend nachgeführt werden alle Objekte der amtlichen Vermessung, bei denen ein Meldewesen organisiert werden kann. Demnach sind alle Objekte, deren Errichtung oder Änderung bewilligungspflichtig sind, laufend nachzuführen. Mit der laufenden Nachführung soll die amtliche Vermessung vor allem im bebauten Gebiet aktuell gehalten werden.
Wichtig
Die laufende Nachführung wird nach Handbuch der amtlichen Vermessung Kanton Solothurn ausgeführt.
Periodisch nachgeführt werden alle Objekte, für die kein Meldewesen organisiert werden kann. Mit der periodischen Nachführung soll die amtliche Vermessung vor allem ausserhalb des Baugebietes aktuell gehalten werden.
In Folge des technischen Wandels, neuer Erkenntnisse, unterschiedlicher bzw. sich wandelnder Richtlinien und unterschiedlicher Praxis sind die Vermessungswerke auch im Standard AV93 nicht einheitlich. Sobald die Daten der amtlichen Vermessung über die Operatsgrenze hinaus verwendet werden, sind diese strukturellen und inhaltlichen Inhomogenitäten störend oder können bei den Benutzerinnen und Benutzern zu einem erheblichen Nachbearbeitungsaufwand führen. Bestehende Vermessungswerke sind zu bereinigen, so dass strukturelle und inhaltliche Inhomogenitäten nur noch geringfügig existieren.
Art. 22: "Sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen der Nachführungspflicht."
Art. 24: "Alle Daten, die nicht der laufenden Nachführung unterliegen, sind periodisch nachzuführen. Jede periodische Nachführung hat sich jeweils über ein grösseres zusammenhängendes Gebiet zu erstrecken."
Art. 16: "Daten, die nicht laufend nachgeführt werden, sind in der Regel alle sechs bis zwölf Jahre periodisch nachzuführen."
Als Referenz dient hauptsächlich das aktuelle Orthofoto. Um die Vollständigkeit der Daten der amtlichen Vermessung zu überprüfen oder bei Interpretationsschwierigkeiten können weitere Vergleichsdaten helfen. Solche Vergleichsdaten sind meist unabhängig der amtlichen Vermessung erfasst und können deshalb für einen Vollständigkeitsvergleich sinnvoll sein. Folgende Vergleichsdaten sind in der QGIS-Fachschale integriert:
Wichtig
Bitte die Herkunft dieser Daten beachten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten kann nicht garantiert werden.
Layername (QGIS) | Beschreibung | Herkunft | Erhebungszeitpunkt |
---|---|---|---|
DTM | Digitales Höhenmodell (Gradientenbild) | Abgeleitetes LiDAR-Produkt | 2014 |
DOM | Digitales Oberflächenmodell (Relief) | Abgeleitetes LiDAR-Produkt | 2014 |
GEWISSO | Gewässerinformationssystem | Digitalisiert ab Übersichtsplan 1:10‘000 | 2012 |
Wanderwege | kantonal flächendeckende Grundlage der Fuss- und Wanderwege | Digitalisiert ab LK25 | 2012 |
Freileitungen (ARP) | Freileitung | Digitalisiert ab LK25, SIKOSO-Daten | 2007 |
Abbaustellen (AFU) | Richtplan - Abbaustellen | 2012 | |
Flachmoore (AFU) | Flachmoore | Feldbegehung durch ANL AG, digitalisiert | 2006 |
Flachmoore (BAFU) | Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung | Digitalisiert ab Kartierung 1987-1990 | 1987-1990, 2001, 2004, 2007 |
Hochmoore (BAFU) | Bundesinventar der Hochmoore von nationaler Bedeutung | Digitalisiert ab Kartierung 1988-1990 | 1988-1990, 2003, 2007 |
Reservoir | Gewässeranalyse Datenbank Solothurn GASO | Digitale Eingabe der Koordinaten | 2006-2008 |
Waldplan | Forstliche Plangrundlagen | AV als Grundlage, Feldkontrolle durch Förster | alle 10 Jahre neu erstellt |
Radio- und Fernsehsender | Daten von geo.admin.ch | ||
Mobilfunkantennen UMTS | Daten von geo.admin.ch | ||
Mobilfunkantennen GSM | Daten von geo.admin.ch | ||
SBB | Daten vom Bahnunternehmen | Messung (Anforderung Qualität AV93 erfüllt VAV Ar. 46) | laufende Nachführung |
In einem ersten Schritt werden die Objekte, die nachzuführen resp. die zu homogenisieren sind, detektiert. Eine QGIS-Fachschale unterstützt die Detektierung. Dazu ist das AV-Operat im Interlis-Format in die QGIS-Fachschale zu importieren (siehe https://docs.google.com/document/d/17wjFH5ijcSMELjZeC_23ZwY4X9RuDFk7_Rudk6peHGI/edit?usp=sharing).
Wichtig
Als Referenz für die Detektierung wird hauptsächlich ein aktuelles Orthofoto verwendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mutationen in der AV, die jünger als das Orthofoto sind, nicht an die Situation des Orthofotos angepasst werden. Zum Beispiel kann ein Strassenobjekt (Ausbau einer Strasse) in der AV aktueller sein als auf dem Orthofoto.
Um den Überblick bei der Detektion zu erhalten, werden die Objekte gruppenweise untersucht. Der Vorteil beim gruppenweisen Vorgehen ist, dass man sich auf ein Thema konzentrieren kann. Folgenden Gruppen wurden gebildet:
Gruppe | Bemerkung |
---|---|
Strasse | Alle Objekte im Strassenbereich werden kontrolliert. |
Bahn | Alle Objekte im Bahnareal werden kontrolliert. |
Gewässer | Alle Objekte entlang dem fliessenden Gewässer und stehenden Gewässer werden kontrolliert. |
Bebautes Gebiet | Alle Objekte in bebauten Gebieten werden kontrolliert. Dazu zählen auch Höfe und Reservoire im TS3/4. |
Bestockte Fläche | Alle bestockten Objekte werden kontrolliert. |
Landwirtschaft | Alle Objekte, die für die Landwirtschaft als Nutzfläche dienen, werden kontrolliert. |
Seltene Objekte | Alle Objekte die nicht häufig vorkommen. |
Perimeterrand | Kontrolle der Objekt am Perimeterrand mit der Nachbargemeinde. |
Werden Objekte gefunden, bei denen die AV angepasst werden muss, sind diese mit einem Mängelpunkt oder -linie zu kennzeichnen. Mängellinien werden nur bei Linien- und Flächenobjekten, welche eine Lagedifferenz aufweisen oder fehlen, erfasst.
Attributname | Beschreibung | ||||||||||||
Gruppe | Zuweisung der Gruppe (Strasse, Bahn, Gewässer, Bebautes Gebiet, Bestockte Fläche, Landwirtschaft, Seltene Objekte, Perimeterrand) | ||||||||||||
Art | Auswahl der BB.Art oder EO.Art die momentan in der AV vorhanden ist. Ausnahme bei Objekten die fehlen. Da soll die BB.Art oder EO.Art abgefüllt werden, die eben neu zu erheben ist. | ||||||||||||
Fehler |
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Feldkontrolle | Falls eine Interpretation auf dem Orthofoto nicht möglich ist (z.B. durch Schatten oder Sichthindernisse wie Bäume), können die betroffenen Objekte auf dem Feld kontrolliert werden. Dazu ist ein Häklein zu setzen. So können die Objekte auf dem Feld gezielt begangen werden. Falls die Feldkontrolle ergibt, dass keine Bereingung in der AV vorgenommen werden muss, kann der Mängelpunkt resp. die Mängellinien gelöscht werden. | ||||||||||||
Laufende Nachführung | Für die Kostenverteilung der Bereinigungsarbeiten muss zwingend zwischen laufender und periodischer Nachführung resp. Homogenisierung unterschieden werden. | ||||||||||||
Terrestrische Aufnahme | Für die Berechnung der Kosten ist die Information, ob eine Terrestrische Aufnahme nötig ist, relevant. (siehe Bereinigung der Mängel) | ||||||||||||
Bemerkung | Beliebige Bemerkungen können hier angebracht werden. Falls ein Objekt umattribuiert wird, ist hier die neu BB.Art oder EO.Art aufzuführen. |
Bemerkung
Falls mehrere der vordefinierten Attributwerte unter dem Attribut Fehler zum Mängelpunkt resp. Mängellinie passt, wird pro Fehler ein Mängelpunkt resp. eine Mängellinie erfasst.
Die Mängel sind zu bereinigen. Dazu können die Objekte falls möglich ab dem aktuellen Orthofoto (Auflösung 12.5 cm) digitalisiert werden.
Die Kosten für die laufende Nachführung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Als Beilage zu der Rechnung ist das Schreiben Warum diese Rechnung beizulegen. Die laufende Nachführung kann zeitlich mit der PNF/Homogenisierung oder nachträglich erfolgen. Für die Kostenverteilung der Bereinigungsarbeiten muss zwingend zwischen laufender und periodischer Nachführung resp. Homogenisierung unterschieden werden.
Kostenverteilung | Beschreibung |
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Laufende Nachführung | BB.Gebäude fehlt/löschen (< 10 Jahre)
EO.Unterstand fehlt/ löschen (< 10 Jahre)
EO.unterirdisches_Gebaeude fehlt/löschen (< 10 Jahre)
BB.Wasserbecken fehlt/löschen (< 10 Jahre)
EO.Reservoir fehlt/löschen (< 10 Jahre)
EO.Lärmschutzwand fehlt/löschen (< 10 Jahre)
BB.Strasse_Weg fehlt (< 10 Jahre)
BB.Parkplatz fehlt/löschen (< 10 Jahre)
BB.Steinbruch fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
BB.Kiesgrube fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
BB.Deponie fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
BB.uebriger_Abbau fehlt/Lagedifferenz auf Grund von Abbauarbeiten
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PNF/Homogenisierung | alle Lagedifferenzen (ausgenommen Abbau oder Deponien)
alle Objekte die älter als 10 Jahre sind, die fehlen resp. zu löschen sind
alle Objekte, die umzuattribuieren sind
alle Objekte, die nicht nach Richtlinien dargestellt sind
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Die Kosten der periodischen Nachführung und Homogenisierung werden vom zuständigen Nachführungsgeometer resp. der zuständigen Nachführungsgeometerin in zwei Etappen (Detektierung, Bereinigung) offeriert. Der Anteil der Feldarbeiten in Prozent am Gesamtaufwand bei der PNF und Harmonisierung ist tief zu halten. Als Richtwert gilt ein Anteil von jeweils maximal 15%.
Die Objekte, die auf dem Orthofoto schwierig zu interpretieren sind, werden auf dem Feld kontrolliert. Dazu sind alle Mängel mit dem Häklein Feldkontrolle zu selektieren und auf einem Plan darzustellen. Auf dem Feld werden die Bemerkungen der Kontrollergebnisse direkt in den Plan notiert.
Können Objekte nur durch Aufnahmen (GNSS oder Tachymeter) im Feld erfasst werden, sind diese Aufnahmen gemäss Anhang B der TVAV zu protokollieren. Objekte, die digitalisiert werden, können direkt angepasst werden. Ein ITF (an AGI abzugeben) vor der Bereinigung sichert den alten Zustand. Durch das Attribut Terrestrische Aufnahme in der Mängelliste ist genau nachzuvollziehen, wo digitalisiert wurde.
Wichtig
Auf korrekte Erfassung in Tabelle BBNachführung und EONachführung ist zu achten. D.h. die Objekte der Tabelle Bodenbedeckung und Einzelobjekt müssen einem Objekt in Tabelle BBNachführung resp. EONachführung mit Beschreibung PNF zugeordnet werden.
Die Verifikation wird in zwei Schritten durchgeführt.
Anleitungen zu QGIS Fachschale PNF/Homogenisierung unter: https://docs.google.com/document/d/17wjFH5ijcSMELjZeC_23ZwY4X9RuDFk7_Rudk6peHGI/edit?usp=sharing